Fragen und Antworten
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Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.
Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen von Januar an zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es gibt aber auch andere Optionen zur Wärmeversorgung. Konkret gilt die 65 Prozent-erneuerbare Energien Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde.
Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es so lange keinen Handlungsbedarf bis die Wärmeplanung der Kommune vorliegt. Hier gibt es unterschiedliche Fristen. Klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage sind spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohnenden – dazu zählt Hellenthal – bis spätestens nach dem 30. Juni 2028. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier.
Auch wenn Sie zur Miete wohnen haben Sie die Möglichkeit, Heizenergie und -kosten zu sparen und das Klima zu schützen. Einspartipps gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen. Sprechen Sie auch Ihren Vermieter an, was Sie gemeinsam für energieeffizientes, klimaschonendes Wohnen tun können.
Der Umstieg wird vom Bund durch finanzielle Förderungen gezielt unterstützt. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es Steuermäßigungen. Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten gibt es in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, hat die Bundesregierung im Klimaschutzgesetz das Ziel festgelegt, Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Der Klimawandel führt zu einer Zunahme extremer Wetterphänomene, wie Hitzewellen, Dürreperioden und starken Regenfällen. Die Hauptquelle für Treibhausgase ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung. Etwa die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Wärmeversorgung von Gebäuden und der Industrie verwendet, was den Wärmesektor zum größten Energieverbraucher macht. Im Vergleich dazu stammt bereits etwa die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Quellen, während der Anteil im Wärmesektor noch unter 20 Prozent liegt. Ohne eine Wärmewende ist das Ziel der Klimaneutralität nicht erreichbar. Ein strategisch ausgerichteter Wärmeplan, der den Wärmebedarf und das Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Abwärme abstimmt, ist entscheidend für den Erfolg der Wärmewende. Das unmittelbare Ziel der Wärmeplanung ist eine kosteneffiziente, nachhaltige, widerstandsfähige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische und zusammenfassende Analyse der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung. Die aktuelle IST-Situation und die Möglichkeiten werden abgeglichen. Daraus lässt sich eine Wärmewendestrategie entwickeln, die zeigt, in welchen Gebieten die ein oder andere Wärmeversorgungsart möglich bzw. wahrscheinlich ist. Dabei wird unterschieden zwischen Wärmenetzgebieten, Wasserstoffnetzgebieten und dezentralen Versorgungsgebieten, in denen Einzellösungen, wie Wärmepumpen und Holzheizungen, eingesetzt werden können.
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind der Leitfaden, mit dessen Hilfe die Entwicklungen im gesamten Gemeindegebiet koordiniert und synchronisiert werden. Die kommunale Wärmeplanung ist keine Detailplanung oder Planwerk, aus welchem ein ausgearbeitetes Energiekonzept hervorgeht. Ebenso wenig ergibt sich nach Vollendung der Planung eine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizung noch das Recht eine bestimmte Heizung zu erhalten.
Der kommunale Wärmeplan beantwortet noch nicht, wer, wann und wo ein Wärmenetz zu welchen Konditionen baut; er gibt mit Fertigstellung lediglich Auskunft über beispielsweise die Eignung einer Heizart in bestimmten Gebieten. Die Ausschreibung von Detailmaßnahmen sowie die Maßnahmenumsetzung sind Folgeprozesse der kommunalen Wärmeplanung. Bis also Investorinnen und Investoren sowie Betreiberinnen und Betreiber für ein Wärmenetz gefunden sind, kann noch mal einige Zeit vergehen.
Fazit: Die kommunale Wärmeplanung stellt Leitplanken für die Zukunft auf. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess mit vielen Akteuren (Gemeinde, (Energie-)Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger) und die Beteiligung und Kommunikation besitzt einen hohen Stellenwert. Im ersten Schritt geht es um die Bereitstellung von Daten seitens der Energieversorger, der Schornsteinfegerinnung, den Betreibern von Energieversorgungs- oder Wärmenetzen sowie Großverbrauchern. Entlang des Prozesses wird es mehrere Treffen mit den lokalen Akteuren geben, um ihnen ein aktives Mitgestalten zu ermöglichen. Dabei werden Möglichkeiten und Maßnahmen diskutiert, abgeglichen und so Weichen für die Zukunft richtig gestellt. Eine große Rolle spielt dabei das produzierende Gewerbe, das als möglicher Lieferant von unvermeidbarer Abwärme in Frage kommt. Daneben gilt es viele weitere Akteure einzubeziehen. Dazu gehören u. a. Schornsteinfeger, Handwerksbetriebe aus der Heizung-, Sanitär- und Klimatechnik, Politik, Landwirtschaft, Energieagenturen, Energiegenossenschaften sowie die Öffentlichkeit.
Die öffentlichen Termine zur Information und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger werden hier auf der Plattform bekannt gegeben.
Die kommunale Wärmeplanung steht vor mehreren Herausforderungen, die den Prozess verlangsamen können. Hier sind einige der Hauptaspekte:
- Datenerhebung und -verarbeitung: Die für Analysen erforderlichen Daten müssen von verschiedenen Quellen gesammelt werden, wobei Datenschutzbestimmungen zu beachten sind. Oft sind die Daten in unterschiedlicher Qualität und in verschiedenen Formaten vorhanden, was das Zusammenführen und Aufbereiten zeitintensiv macht.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ermöglicht es Kommunen erst seit dem 1. Januar 2024, die erforderlichen Daten von den zuständigen Stellen, wie Energieversorgern oder der Schornsteinfegerinnung, anzufordern. Die Integration dieser Vorschriften in das Landesrecht ist noch nicht abgeschlossen.
- Zahlreiche Beteiligte: An der Erstellung eines Wärmeplans sind viele Interessengruppen beteiligt. Ihre Einbindung und Koordination sind entscheidend, aber auch aufwändig.
- Vergabeprozess: Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Deshalb wird diese Aufgabe fast immer an spezialisierte Unternehmen vergeben. Vom Erstellen des Leistungsverzeichnisses bis zur Auftragsvergabe kann es sechs bis acht Monate dauern.
Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Bundesgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Aufstellung eigener Gesetze; das Landesgesetz verpflichtet anschließend die Kommunen. Die Landesgesetzgebung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Gemäß Bundesgesetz sind Kommunen verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Für Städte mit einer Größe von mehr als 100.000 Einwohnern muss der kommunale Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Alle anderen Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung in ganz Deutschland verbindlich. Ihr Ziel ist es, auf kommunaler Ebene machbare und kostengünstige Wege zur klimaneutralen Wärmeversorgung zu erarbeiten und diese dann in Zusammenarbeit mit den lokalen Beteiligten zu realisieren.
Die Gemeinde Hellenthal beschäftigt sich bereits seit Ende 2022 mit der kommunalen Wärmeplanung. Dies hat mehrere Gründe:
- Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist nicht zu unterschätzen. Bereits die Datensammlung und die Überführung der Daten in den digitalen Zwilling ist mit hohem Aufwand und damit Zeit verbunden. Deshalb wollten wir frühestmöglich mit dieser Aufgabe starten.
- Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung braucht einen zeitlichen Vorlauf sowie detaillierte Planung.
- Durch die frühzeitigen Beschlüsse konnte die Gemeinde Hellenthal noch von der Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative profitieren.
- Die konkrete Ausgestaltung und Detailplanung schließt sich an die kommunale Wärmeplanung an. Werden also Eignungs- oder Fokusgebiete für z. B. Wärmenetze identifiziert, können sich weitere Machbarkeitsstudien anschließen. Der Bau eines Wärmenetzes ist eine umfangreiche technische und wirtschaftliche Maßnahme und dauert von Idee bis Anschluss von ersten Verbrauchern in der Regel zwischen sechs und acht Jahre.
- Ein Bundesbeschluss wurde bereits seit der Erwähnung im Koalitionsvertrag diskutiert und ein Gesetz war abzusehen. Dadurch entsteht seit Beginn des Jahres 2024 eine große Nachfrage an qualifizierten Dienstleistern, die dadurch stark ausgelastet sind. Durch den frühzeitigen Start konnte die Gemeinde Hellenthal ein kompetentes Dienstleister-Team beauftragen.